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Südkurier 24.10.2008


Haux-Gebäude

"Parzellenstruktur"

Eine neue Satzung zur Gestaltung der Villinger Kernstadt wurde gemeinsam auch im Denkmalrat gelobt. Man erhofft sich die Erhaltung des Haux- Gebäudes in seiner kleinteiligen historischen Bausubstanz. Ob dies gelingen wird, wird sich zeigen. Helfen soll dabei die neue Gestaltungssatzung.

Wenn allerdings die Vorstellungen des Eigentümer öffentlich werden, wird man sehen was übrigbleibt zwischen den Vorgaben einer Satzung und dem dann Gebauten. Die allgewaltige Wirtschafts- und Geldmacht wird mit ihren Argumenten wieder einmal ein kulturell hochwertiges Kulturgut partiell zerstören.

Seit den 90 ziger Jahren des leztzten Jahrhunderts "GIBT" es eine Satzung über die historische Gesamtanlage Villingen. Wenn man die Vorgaben der Satzung, also das Baurecht vergleicht mit dem was gebaut wurde, der stellt doch starke Differenzen zwischen dem Gebauten und dem Rechtsinhalt fest.

Hoffen wir das die Ecke Rietstraße-Oberestraße davon verschont bleibt.

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